Aktueller Ferienpass der Stadt Bad Salzdetfurth (hier klicken)
Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsverhältnisse
Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft die obere Schulbehörde. Diese sorgt dafür, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich über den Rundfunk oder Fernsehen veröffentlicht wird. Die Landesschulbehörde kann die Entscheidungsbefugnisse auch auf die Landkreise übertragen. Für die Rundfunk- und Fernsehdurchsage müssen Sie folgendes wissen:
Groß Düngen gehört zur Stadt Bad Salzdetfurth, die Stadt Bad Salzdetfurth gehört zum Landkreis Hildesheim, der Landkreis Hildesheim gehört zum Regierungsbezirk Hannover.
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Das Kind soll vom Schulbesuch beurlaubt werden
In allen anderen Fällen einer Beurlaubung ist ein schriftlicher Antrag für eine Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes frühzeitig an die Schulleiterin zu stellen. Beide Erziehungsberechtigte müssen diesen Antrag unterschreiben. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über Ihren Antrag. Beurlaubungen vor und nach den offiziellen Ferien können nur in besonders begründeten Härtefällen genehmigt werden. Beurlaubungen werden nicht genehmigt bei Argumenten „Billigflug“ oder „verstopfte Autobahnen“.
Sie können eine Unterrichtsbefreiung für religiöse Feste erhalten, jedoch nur, wenn rechtzeitig vorher eine schriftliche Unterrichtsbefreiung an die Schulleiterin gestellt wurde. Denken Sie bitte frühzeitig daran, da sonst Fehltage als „unentschuldigt“ fehlend im Zeugnis eingetragen werden und das unentschuldigte Fehlen Ihres Kindes beim Schulträger angezeigt wird.
Sollte Ihr Kind kurz vor oder nach den offiziellen Ferien erkranken, ist ein Nachweis der Erkrankung durch ein ärztliches Attest erforderlich.
Für sämtliche Beurlaubungen gilt, dass die Antragsteller die Nachteile, die mit den Unterrichtsversäumnissen verbunden sein können, tragen müssen.
Antrag auf Unterrichtsbefreiung
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Das Kind ist erkrankt - was tun?
Wenn das Kind aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Arzttermins nicht am Unterricht teilnehmen kann, muss die Schule umgehend benachrichtigt werden. Am einfachsten geschieht dies telefonisch unter unserer Rufnummer 05064 / 273. Geben Sie den Namen des Kindes und die Klasse an.
Außerhalb der Bürozeiten nimmt ein Anrufbeantworter rund um die Uhr Ihre Nachrichten entgegen, die schnell und zuverlässig an den Klassenlehrer weitergeleitet werden.
Man kann aber auch eine schriftliche Nachricht durch eine/n in der Nachbarschaft wohnenden Mitschüler/in überbringen lassen.
Sollte Ihr Kind mehrere Tage krank sein, geben Sie bitte den voraussichtlichen Tag der Wiederaufnahme des Unterrichts an. Ansonsten bitte täglich neu anrufen. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage nicht Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung ab.
Formular:
Pflichten, Verhaltensweisen bei Infektionen |
Handynutzung in der Schule
Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass ein Grundschulkind noch kein Handy benötigt. Sollte Ihr Kind dennoch eines in der Schultasche mitführen, muss dieses ausgeschaltet sein.
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Achtung Zecken!
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In Ihrem Umfeld ist Kopflausbefall aufgetreten?
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Das Kind hat einen Schulunfall gehabt
Als Schulunfälle gelten aber auch Unfälle, die sich auf dem Weg von oder zur Schule ereignen. Das Kind muss immer einen zwar kurzen aber auch sicheren Schulweg nehmen. Wie sollten sich Eltern verhalten, wenn es dennoch einen Schulwegeunfall gegeben hat? Die Schule muss immer dann von dem Unfall verständigt werden, wenn das Kind - infolge eines Unfalls - ärztlich behandelt werden musste. Benachrichtigen Sie unser Sekretariat bitte unaufgefordert - Wegeunfälle könnten uns leicht verborgen bleiben. Selbstverständlich können Sie sich mit der Benachrichtigung bis zum nächsten Schultag Zeit lassen. Ist ein Arztbesuch wegen eines Schulunfalls erforderlich, füllen Sie bitte keinen Krankenschein aus, sondern teilen Sie dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt! Das gilt auch, wenn Sie bzw. das verletzte Kind privat krankenversichert sind. Die Ärzte sind in diesem Fall verpflichtet, unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger, dem Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover, abzurechnen. Mit diesem brauchen Sie sich jedoch nicht in Verbindung zu setzen!
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